Website Impressum: was Sie über "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" wissen sollten

geschrieben von Steffen Müller am 09.06.2010 in Kategorie Online Business | Noch keine Kommentare

Jede ordentliche Website braucht ein ordentliches Impressum - nicht nur wegen der ansonsten drohenden Gefahr einer Abmahnung. Im Impressum vieler Websites wird die Formulierung "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" verwendet - und das ist, wie wir kürzlich von einem Anwalt erfahren haben, eigentlich nicht korrekt.

Die Formulierung "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" stammt aus dem - nicht sehr überraschend - deutschen Presserecht. Nun der Haken: Webseiten unterliegen gar nicht dem Presserecht, sondern dem Telemediengesetz. Dieses regelt die notwendigen Pflichtangaben.

Laut den Auskünften, die wir dazu erhalten haben, müsste die Formulierung "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" auf normalen Webseiten also korrekterweise "Verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes" heißen - Sie können sich ja daran erinnern, wenn Sie das nächste Impressum aufsetzen.

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