Online-Händler klagen über Missbrauch beim Widerrufsrecht
geschrieben von Peter E. Müller am 24.08.2010 in Kategorie Online Business | Noch keine KommentareLaut einer DIHK-Umfrage wird jeder siebte Artikel zurückgeschickt
Das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften, das es Verbrauchern erlaubt, Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben, belastet Onlineshop-Betreiber nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erheblich.
Die zurückgesendete Ware befindet sich zudem häufig in einem schlechten Zustand, kritisiert DIHK-Hauptgeschäfts- führer Martin Wansleben. Rund 80% der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle. Das betreffe vor allem anlassbezogene Ware wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt werden.
Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich.
Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.
"Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen", befürchtet DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben. Das Bundesministerium der Justiz ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. "Dies unterstützen wir", sagt Wansleben. "Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird."
Umso wichtiger sei es, dass sich die Bundesregierung in Brüssel nachdrücklich dafür einsetze, dass in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ein umfassender Wertersatz verbindlich verankert werde. "Außerdem muss das Widerrufsrecht auf sinnvolle Fälle beschränkt werden."
Sie finden die wichtigsten Ergebnisse aus der "Umfrage zur Praxis des Widerrufs im Fernabsatz bei Warenlieferungsverträgen" hier zum Download:
Umfrage Widerrufsrecht (PDF, 58 KB)


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